Hermann-Schafft-Schule

Anmeldung und Ablauf zur Beratung durch unser üBFZ

Voraussetzung für eine begleitende Beratung durch das üBFZ Hören/ Sehen ist eine diagnostizierte Hörschädigung oder Sehschädigung.

Sollte bisher noch keine pädagogisch-audiologische Überprüfung oder Testung der visuellen Wahrnehmung stattgefunden haben, wenden Sie sich zunächst an eine Fachärztin/ einen Facharzt und/ oder unsere Beratungsstelle Hören bzw. Sehen.

Neben den diagnostischen Befunden benötigen wir den Antrag auf Unterstützung. Dieser wird durch die Erziehungsberechtigten und die besuchte Schule gestellt und unterschrieben:

 

Antrag auf Unterstützung

 

Anträge für CODA (Children Of Deaf Adults) und bereits volljährige Schülerinnen und Schüler:

 


 

Nach Sichtung der vorliegenden Unterlagen und Genehmigung durch die BFZ-Leitung wird eine Förderschullehrkraft des üBFZ Hören/ Sehen in der besuchten Schule beratend tätig werden.

Die nötigen diagnostischen Überprüfungsverfahren können durch eine fachärztliche Praxis oder Klinik erfolgen.

Alternativ oder ergänzend bieten wir die Hörtestung auch in unserer pädagogisch-audiologischen Beratungsstelle an (s. Erhebungsbogen). Hierfür ist kein BFZ-Antrag notwendig.

Die Überprüfung der visuellen Wahrnehmung kann in der pädagogischen Beratungsstelle für visuelle Wahrnehmung bei Verdacht auf cerebral bedingte Sehbeeinträchtigung (CVI) an der Hermann-Schafft-Schule erfolgen (s. Erhebungsbogen zum Sehtest).