Hermann-Schafft-Schule

für Lehrkräfte

Aufgabe der vorbeugenden Maßnahmen (VM) ist es, Lehrkräfte an allgemeinen Schulen beratend zu unterstützen.

 

Die anlassbezogene Beratung im Rahmen der vorbeugenden Maßnahmen (VM) im Bereich Hören umfasst:

 

  • Information über die Hörschädigung und ihre Auswirkungen (auch auf Grundlage einer pädagogisch-audiologischen Untersuchung)
  • Information über die hörtechnische Versorgung
  • individuelle Beratungsgespräche und Praxistipps (auch auf Grundlage von Unterrichtshospitationen)
  • Information/ Beratungen im Rahmen von Klassenkonferenzen
  • Unterstützung bei der Umsetzung raumakustischer Maßnahmen (Stellungnahme)
  • Unterstützung bei der Anschaffung von Zusatztechnik (Stellungnahme)
  • Begleitung bei der Erprobung und Einführung von Zusatztechnik
  • Gestaltung einzelner Schulstunden in der Klasse zur Aufklärung und Sensibilisierung von Mitschülerinnen und Mitschülern mit Blick auf Hörschädigungen und eventuell vorhandene hörtechnische Klassenraumausstattung
  • Beratung zu einem angemessenen Nachteilsausgleich

 

Eine Kontaktaufnahme sollte erfolgen bei:

 

  • Fragen zur Hörschädigung und deren Auswirkungen auf das Sprachverstehen
  • Fragen zur Hörtechnik (neue Hörgeräte/ CIs, Umgang mit der Übertragungsanlage, Erprobung und Anschaffung eine Lautsprechersäule für den Klassenraum und/ oder von Handmikrofonen, Ankopplung an Mediensysteme, …)
  • Problemen mit der Hörtechnik (technische Probleme/ Fragen zur Handhabung)
  • Ablehnung der Hörtechnik durch die Schülerin/ den Schüler
  • Wechsel der Klassenlehrkraft, neuen Kolleginnen/ Kollegen, längerfristigen Vertretungen
  • Erstellung/ Fortschreibung des Förderplans
  • Erstellung/ Fortschreibung des Nachteilsausgleichs
  • Leistungsabfall (auch wenn nur ein Fach betroffen ist)
  • Rückstufungen/ Klassenwechsel
  • Raumwechsel/ Hinzukommen von Fachräumen/ Fragen zur Raumakustik
  • Wechsel der Sitzordnung
  • Vorliegen neuer Unterlagen (Hörtests, Entwicklungsberichte, Arztberichte, …)
  • anstehenden Prüfungen
  • Auftreten von sozialen Auffälligkeiten/ Problemen mit Mitschülerinnen oder Mitschülern
  • Auftreten von gereizten/ nervösen/ ängstlichen Verhaltensweisen (besonders zum Ende eines Schultages)
  • Verdacht auf weiteren Förderbedarf
  • anstehendem Schulwechsel
  • (geplanten) Bauarbeiten in der Schule

 


 

Informationsveranstaltungen und Fortbildungen

 

Für Lehrkräfte, die an allgemeinen Schulen Schülerinnen/ Schüler mit Hörschädigung unterrichten, bietet das üBFZ Hören regelmäßige Fortbildungen an.