Hermann-Schafft-Schule

Mitbestimmung (SV)

Die Schülerinnen- und Schülervertretung der Hermann-Schafft-Schule (SV)

 

Bei der Verwirklichung der Bildungs- und Erziehungsziele der Schule wirken die Schülerinnen und Schüler durch ihre
Schülerinnen- und Schülervertretung eigenverantwortlich mit. Die Schülerinnen- und Schülervertretung
vertritt die Interessen der Schülerinnen und Schüler in der Schule, gegenüber denSchulaufsichtsbehörden und der Öffentlichkeit und übt ihre Mitbestimmungsrechte aus. Sie kann selbst gestellte Aufgaben in eigener Verantwortung durchführen.

 

§ 121 Hessisches Schulgesetz

Die SV vertritt die Rechte der Schülerinnen und Schüler, fördert und nimmt deren Interessen wahr und wirkt dadurch bei der Gestaltung des schulischen Lebens mit. Die SV setzt sich aus den gewählten Vertreterinnen und Vertretern jeder Klasse, den Klassensprecherinnen und Klassensprechern zusammen. Die von Schülerinnen und Schülern gewählte Schulsprecherin und Schulsprecher leiten die SV und vertreten sie in den verschiedenen Gremien der Schule wie z.B. in den pädagogischen Konferenzen und gegenüber der Schulleitung. Die SV unserer Schule unterstützt und organisiert das Schulleben mit, um den Schulalltag im Sinne der Schülerinnen und Schülern zu bereichern.

 

Die Schulsprecherin und ihr Stellvertreter sind:

 

Vivien Lampp

Vivien Lampp Schulsprecherin

 

Jan Overmeyer, Schulsprecher- Vertreter, lächelt in die Kamera.

Jan Overmeyer Vertreter

 

Die SV-Lehrerinnen und Lehrer:

Sie werden im Abstand von zwei Jahren vor den Sommerferien für die kommenden Schuljahre von der Schülerinnen- und Schülervertretung unserer Schule gewählt. An unserer Schule werden zwei SV-Lehrerinnen und Lehrer gewählt.

 

Aufgaben der SV-Lehrerinnen und Lehrer:

Die SV-Lehrerinnen und Lehrer haben die Aufgabe, die Schülerinnen- und Schülervertretung bei der Planung und Durchführung ihrer Vorhaben zu beraten, zu unterstützen und zwischen der SV und der Schulleitung zu koordinieren – sie greifen jedoch nicht in die Entscheidung der SV ein. Sie stellen die Verbindung der Schülerinnen- und Schülervertretung zu den anderen Gremien der Schule wie der LehrerInnenkonferenz oder der Schulleitung dar.

Auf den regelmäßig stattfindenden SV-Sitzungen werden die Belange der SV im Beisein der SV-Lehrerinnen und Lehrern geplant, diskutiert und entschieden.

Die SV-Lehrerinnen und Lehrer sind gleichzeitig auch Vertrauenslehrerinnen und Vertrauenslehrer. Alle Schülerinnen und Schüler können und sollen sich bei Problemen in schulischen wie auch privaten Zusammenhängen an die SV-Lehrerinnen und Lehrer  wenden. Dies kann die als ungerecht empfundene Behandlung (oder Beurteilung) durch Lehrerinnen und Lehrer, Streit oder Unstimmigkeiten mit anderen Mitschülerinnen und Mitschülern sein, um nur einige Beispiele zu nennen.

 

Die SV-Lehrerin und Lehrer an unserer Schule sind

Heide Lorenzen

Thomas EllenbergThomas Ellenberg

 

Die Rechte der SV:

Als Schülervertreterin oder Schülervertreter ist es mein Recht …

  • ab der 5. Klasse jede Woche eine SV-Stunde während der Unterrichtszeit durchzuführen
  • mindestens 1x im Jahr (Pflicht) mit allen und für alle Schülerinnen und Schülern eine Vollversammlung einzuberufen
  • für SV-Veranstaltungen im Unterricht zu fehlen, ohne dass die Fehlzeit im Zeugnis vermerkt wird
  • nicht für meine Arbeit in der SV benachteiligt zu werden (d.h. unfaire Noten, fiese Kommentare oder gar Nachsitzen)
  • an Klassen-, Fach- und Fachbereichs-, Gesamt- und Schulkonferenzen teilzunehmen

 

Konferenzen:

 

Klassenkonferenz:

Die Lehrkräfte einer Klasse treffen hier Absprachen über den Unterricht, Termine, Klassenfahrten usw. und entscheiden über pädagogische Maßnahmen einzelner Schülerinnen und Schüler

Gesamtkonferenz:

Hier treffen sich alle Lehrkräfte der Schule, tauschen sich über wichtige Themen aus und fassen Beschlüsse. Auch die SV darf teilnehmen und kann bei der Schulleitung einen Tagesordnungspunkt für die Anliegen der SV beantragen.

Fach- und Fachbereichskonferenzen:

Hier beschließen die Lehrkräfte der Fächer und Fachbereiche die Minimalpläne der Schule, die Bücher, Unterrichtsmaterialien, etc.

Schulkonferenz:

Diese Konferenz ist das höchste beschlussfassende Gremium. Es entscheidet z.B. über die Einrichtung einer Ganztagsschule, das Schulprogramm, neuen Wahlpflichtunterricht, Neubauten oder über die Schulordnung.