Pädagogische Beratungsstelle für visuelle Wahrnehmung
Die pädagogische Beratungsstelle für visuelle Wahrnehmung bietet Termine zur Überprüfung des funktionalen Sehens und der visuellen Wahrnehmung an. Die Zielgruppe sind Schülerinnen und Schüler sowie zukünftige Erstklässlerinnen und Erstklässler bei Verdacht auf Beeinträchtigung des Sehens.
Voraussetzung ist die Vorlage eines Augenarztbefundes, um sicherzustellen, dass Augenerkrankungen und Sehschädigungen ärztlicherseits diagnostiziert werden und Korrekturen von Brechungsfehlern erfolgen.
Die Lehrkräfte, die die Einschätzung des funktionalen Sehens vornehmen, beraten hinsichtlich der Auswirkungen von Beeinträchtigungen des Sehens. Empfehlungen für pädagogische Maßnahmen, Gestaltungsmöglichkeiten einer angemessenen Umgebung und passende Hilfsmittel werden abgeleitet.
Sollte sich aus der Überprüfung ein Beratungs- und Unterstützungsbedarf im schulischen Kontext ergeben, wird die Beantragung von „Vorbeugenden Maßnahmen“ empfohlen.
Hinweis: Termine zu Sehtestungen werden über das Sekretariat der Beratungsstelle vergeben. Erforderlich für eine Terminvereinbarung ist ein ausgefüllter „Erhebungsbogen Sehen“ und ein aktueller Augenarztbefund. Da wir eine pädagogische Einrichtung sind, stellen wir keine medizinischen Diagnosen.
Das Team
Kolleginnen des überregionalen Beratungs- und Förderzentrums „Sehen“ führen die Überprüfungen des funktionalen Sehens durch. Es sind studierte Förderschullehrerinnen mit dem Förderschwerpunkt Sehen und/oder zertifiziert im Bereich Low Vision oder CVI.
Fragen?
Wenden Sie sich gerne an die zuständige Koordinatorin des üBFZ Sehen, unter: