Hermann-Schafft-Schule

Angebot

Beratungsstelle für Pädagogische Audiologie

 

Wir unterstützen Kinder und Jugendliche durch kindgerechte Hör- und Sprachtests. Dabei beraten wir Eltern, Lehrkräfte und Fachkräfte unter Berücksichtigung der individuellen Entwicklung des Kindes.

Unser Ziel ist es, auch im Sinne der Prävention, Hör- und auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsprobleme frühzeitig zu erkennen:

  • peripheren Hörstörungen – also Problemen im Hörorgan selbst,
  • Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen (AVWS) – also Schwierigkeiten bei der Verarbeitung von gehörten Informationen.

Wir arbeiten nach anerkannten Fachstandards und im Team in interdisziplinärer Zusammenarbeit mit Ärzten, Therapeuten und Lehrkräften.

Alle Beratungen und Überprüfungen sind für Sie kostenfrei, bedürfen jedoch einer individuellen Terminabsprache.

 


 

Unser Team

 

Wir sind ein Team von derzeit neun Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Ausbildung in Hörgeschädigtenpädagogik und langjähriger Erfahrung in der pädagogisch-audiologischen Arbeit. Wir führen Hörtests bei Kindern durch und prüfen, wie Hörhilfen zur festgestellten Hörbeeinträchtigung passen.

Da wir eine pädagogische Einrichtung sind, stellen wir keine medizinischen Diagnosen. Zeigen unsere Tests Auffälligkeiten im Hörvermögen, beraten wir Sie als Eltern oder Erziehungsberechtigte und empfehlen gegebenenfalls, die Ergebnisse von einem HNO-Arzt oder Pädaudiologen überprüfen zu lassen.

Wir nehmen uns Zeit für Sie und Ihr Kind und möchten Sie bestmöglich in allen Fragen rund ums Hören und Lernen unterstützen!

 


 

Unsere Leistungen in der Pädagogischen Audiologie

 

Unsere pädagogisch-audiologische Arbeit umfasst:

  • Kontrolle des Gehörgangs und Messung des Gehörs
  • ggf. Prüfung vorhandener Hörhilfen auf ihre Funktion
  • Tonaudiometrie zur Ermittlung des Hörstatus
  • Knochenleitungsmessung
  • Freifeldaudiometrie
  • ggf. Messung der Aufblähkurve (Hörtest mit Hörhilfe/ Hörhilfen)
  • Überprüfung des Sprachverstehens (Sprachaudiometrie) – sowohl in ruhiger Umgebung als auch bei Hintergrundgeräuschen (Hören im Störschall)
  • Beratung zu pädagogischer Förderung und hörtechnischer Unterstützung

 

Wir führen auch Tests bei Kindern ab dem 6. Lebensjahr durch, bei denen der Verdacht auf eine Auditiven Verarbeitung- und Wahrnehmungsstörung (AVWS) besteht. Bei einer AVWS sind einzelne Teilleistungen der Hörverarbeitung und -wahrnehmung gestört. Dabei ist das periphere Hören intakt und die Intelligenzleistung im Normbereich. Folgende Verfahren werden eingesetzt:

  • Tonaudiogramm zum Ausschluss einer peripheren Hörschädigung
  • Überprüfung des Sprachverstehens (Sprachaudiometrie) – sowohl in ruhiger Umgebung als auch bei Hintergrundgeräuschen (Hören im Störschall)
  • Tests zum dichotischen Hören
  • Tests zum Hörgedächtnis und zur auditiven Merkfähigkeit
  • Überprüfung des Richtungshörens
  • Tests zur Lautdifferenzierung
  • Beratung in Bezug auf die schulischen Auswirkungen und die entsprechenden Fördermöglichkeiten

Voraussetzung für diese Tests ist ein bereits erfolgte Intelligenztestung. Ohne diese Vorinformationen lassen sich die Ergebnisse nicht eindeutig von allgemeinen Entwicklungsverzögerungen unterscheiden.

 

Die Tests passen wir an das Alter und den Entwicklungsstand der Kinder und Jugendlichen an. Wir führen sie in einer ruhigen, kindgerechten Atmosphäre und ohne Zeitdruck durch. Unser Angebot ergänzt die medizinische Diagnostik und hilft, den individuellen Förderbedarf bestmöglich zu erkennen.

 


 

Wer kann unsere Beratung nutzen?

 

Wir unterstützen Kinder und Jugendliche, wenn es Hinweise auf Hörprobleme gibt – und stehen dabei auch Eltern, Erzieherinnen, Lehrkräften und Therapeutinnen beratend zur Seite:

  • Eltern/ Erziehungsberechtigte können ihr Kind anmelden, wenn sie den Verdacht haben, dass es nicht richtig auf Geräusche oder Sprache reagiert.
  • Therapeutinnen/ Therapeuten oder Eltern können eine Hörprüfung veranlassen, wenn die Sprachentwicklung verzögert ist und Hörprobleme die Ursache sein könnten.
  • Erzieherinnen/ Erzieher oder Lehrkräfte können Kinder zur Hörprüfung empfehlen, wenn auffälliges Hörverhalten oder Kommunikationsschwierigkeiten auffallen.
  • Eltern/ Erziehungsberechtigte von Kindern mit bereits festgestellter Hörschädigung können sich zur Beratung und Unterstützung melden, z. B. für Frühförderung oder schulische Unterstützung in der Regelschule.

 

Unser Angebot richtet sich an:

  • Kleinkinder aus der Frühförderung,
  • Schülerinnen und Schüler aus der inklusiven Beschulung,
  • Kinder und Jugendliche, bei denen der Verdacht auf eine Hörschädigung besteht.

Dabei berücksichtigen wir stets den allgemeinen Entwicklungsstand, die kognitiven Fähigkeiten, mögliche Verhaltensauffälligkeiten oder Mehrfachbehinderungen sowie die Hör-, Sprech- und Sprachkompetenz der Kinder und Jugendlichen.