Hermann-Schafft-Schule

Offene Beratungsstelle

Offene Beratungsstelle:

Wir sind eine offene Beratungsstelle für Eltern und Vertreterinnen der verschiedenen Fachdisziplinen. Wenn bei Ihrem oder einem von Ihnen betreuten Kind eine Sehschädigung vorliegt oder sich ein auffälliges Sehverhalten zeigt, ggf. in Verbindung mit Auffälligkeiten in der Entwicklung und im Verhalten, können Sie sich an uns wenden.

Nach einem Erstgespräch, verbunden mit einer Erstdiagnostik des Sehvermögens, kann bei Vorlage einer fachärztlichen Bescheinigung eines Augenarztes die Frühfördermaßnahme beantragt werden. Die Genehmigung und Kostenübernahme ist im Rahmen der Eingliederungshilfe gemäß SGB XII und IX geregelt.

Ihnen entstehen keine Kosten!

Wir arbeiten eng mit weiteren an der Förderung des Kindes beteiligten Fachleuten, z.B. Therapeutinnen, Erzieherinnen und Ärzten, zusammen.

 

Erstgespräch / Erstdiagnostik:

Nach einer Kontaktaufnahme durch die Eltern findet eine Terminabsprache für ein Erstgespräch statt.

Inhalt des Gesprächs ist die Entwicklung des Kindes und sein Sehverhalten. Das Kind erhält verschiedene spielerische Angebote, über die sich erste Beobachtungen und diagnostische Erkenntnisse zu seiner Entwicklung und Sinnesschädigung ergeben. Die Eltern bekommen Informationen über das Förder- und Beratungsangebot der Frühförderstelle. Wenn eine Frühförderung des Kindes empfehlenswert ist, haben die Eltern die Möglichkeit, einen entsprechenden Antrag auszufüllen.

 

Auffälliges Sehverhalten:

Die genaue Beobachtung des Sehverhaltens des Kindes kann erste Hinweise auf eine Beeinträchtigung der visuellen Wahrnehmung geben.

Checkliste:
  • Das Kind nimmt keinen oder nur selten Blickkontakt auf.
  • Das Kind fixiert nicht, schaut vorgehaltene Objekte nicht fest oder nur mit einem Auge an und folgt ihnen nicht mit dem Blick.
  • Das Kind schaut „irgendwie“ an uns vorbei, sein Blick wirkt verschlafen.
  • Das Kind „bohrt“ in den Augen und reibt sich häufig die Augen.
  • Das Kind reagiert geblendet, es wendet sich von Lichtquellen ab.
  • Das Kind ist auch bei starkem Licht (z.B. Sonnenlicht) nicht geblendet.
  • Das Kind äußert den Wunsch nach mehr Licht bei eventuell sogar großer Lichtscheu.
  • Der Arbeitsabstand im Nahbereich (Malen, Bilderbücher) ist sehr gering.
  • Das Kind hält seinen Kopf häufig in einer unnatürlich erscheinenden Haltung.
  • Das Kind kneift beim Sehen die Augen zu, die Augenbrauen werden zusammen gezogen; häufig „angestrengter“ Gesichtsausdruck.
  • Das Kind erkennt Personen erst in einem Abstand von weniger als 3 Metern.
  • Das Kind schaut in helle Lichtquellen.
  • Das Kind bewegt Hand oder Gegenstände schnell vor den Augen hin und her.
  • Die visuelle Aufmerksamkeit des Kindes wechselt sehr häufig und schnell zwischen verschiedenen Objekten/Personen.

(Quelle: LWV Hessen (Hrsg.): Früherkennung von Kinder mit Sinnesschädigungen. 2011.)

 

Besonderheiten und Auffälligkeiten in der Entwicklung und im Verhalten:

Die genaue Beobachtung von Besonderheiten und Auffälligkeiten in der Entwicklung des Kindes, z.B. motorische Schwierigkeiten, können Hinweise auf eine Beeinträchtigung der visuellen Wahrnehmung geben.

Checkliste:
  • Das Kind bewegt sich wenig (toleriert die Bauchlage nicht, hebt den Kopf nicht an, greift nicht, bewegt sich nicht auf Objekte zu).
  • Das Kind zeigt Unsicherheiten bei grobmotorischen Bewegungsabläufen (z.B. Gleichgewichtsprobleme; tastet mit den Füßen nach Stufen und Absätzen).
  • Das Kind bewegt sich wenig (toleriert die Bauchlage nicht, hebt den Kopf nicht an, greift nicht, bewegt sich nicht auf Objekte zu).
  • Das Kind zeigt Unsicherheiten bei grobmotorischen Bewegungsabläufen (z.B. Gleichgewichtsprobleme; tastet mit den Füßen nach Stufen und Absätzen).
  • Das Kind wirkt ungeschickt und tollpatschig (es stolpert z.B. häufig, stößt Dinge um; die Bewegungen sind eckig, ungelenk, nicht harmonisch).
  • Die Orientierungsfähigkeit des Kindes ist unzureichend.
  • Das Kind malt auch im Vorschulalter nur „Krakel „.
  • Das Kind versteht den Sinn von Tischspielen, Regeln und Anweisungen anscheinend nicht.
  • Das Kind hat anhaltende Schwierigkeiten, Farben zuzuordnen und/oder zu benennen.
  • Das Kind reagiert nicht oder verzögert bei Angeboten mit Aufforderungscharakter (z.B. Bilderbuchbetrachtung auf die Aufforderung: „Zeig mir mal…“).
  • Das Kind löst seinem Alter entsprechende Aufgaben in deutlich verlangsamtem Tempo.
  • Das Kind zeigt einseitige – nicht altersadäquate – Bevorzugungen bestimmter Aktivitäten.
  • Das Kind ist auffällig unselbstständig im lebenspraktischen Bereich (z.B. beim An- und Ausziehen).
  • Das Kind ermüdet rasch oder klagt häufig über Kopfschmerzen.
  • Das Kind verweigert sich Anforderungen, es zieht sich in sich zurück.
  • Das Kind zeigt Angst oder Abwehr bei neuen Gegenständen oder Situationen (z.B. verändertem Untergrund: Sand, Gras; in sehr lauter Umgebung).
  • Das Kind reagiert (auf Anforderungen) ungewöhnlich aggressiv.
  • Das Kind fällt in seinem sozialen Verhalten in der Gruppe auf; es spielt nicht mit, ist isoliert oder stark auf Erwachsene oder einzelne Kinder fixiert.
  • Das Kind stört Stuhlkreissituationen.
  • Das Kind zeigt eine deutlich kürzere Konzentrationsspanne, insbesondere bei feinmotorischen Angeboten.
  • Das Kind verhält sich in fremder, nicht vertrauter Umgebung auffällig zurückhaltend oder ängstlich.

(Quelle: LWV Hessen (Hrsg.): Früherkennung von Kinder mit Sinnesschädigungen. 2011.)