Alle Schülerinnen und Schüler sollen am Ende ihrer schulischen Laufbahn in der Lage sein, eine Ausbildungsentscheidung oder Berufs- und Studienwahlentscheidung zu treffen und die gestellten Anforderungen bewältigen können.
Die Schulen haben die Aufgabe, Schülerinnen und Schüler spätestens mit Eintritt in die Sek. I auf die Berufswahl und Berufsausübung vorzubereiten. Dabei soll die Berufswahlentscheidung auf der Grundlage der personellen Interessen und Fähigkeiten beruhen.
Besonders für Schülerinnen und Schüler mit einer Hörschädigung kann dieser Prozess eine Herausforderung darstellen.
Sowohl in der Schule, als auch beim Übergang in die Ausbildung ergeben sich unter Umständen hörgeschädigtenspezifische Fragestellungen:
- Wie ist mit der Hörschädigung im Rahmen des Kompetenzfeststellungsverfahrens umzugehen?
- Welche Situationen ergeben sich möglicherweise bei der Praktikumsbewerbung, der Vorstellung im Praktikumsbetrieb, etc. bezüglich der Hörschädigung?
- Welche Hilfsmittel gibt es?
- Gibt es Berufe, die aufgrund einer Hörschädigung nur erschwert oder gar nicht ausgeübt werden können?
Welche Unterstützung kann beantragt werden? - Welche Formen des Nachteilsausgleiches gibt es?
Hierzu beraten wir Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte.