Hermann-Schafft-Schule

Hörschädigungen

Schülerinnen und Schüler mit Hörschädigungen bilden eine äußerst heterogene Gruppe.

Der Begriff „Hörschädigung“ umfasst alle Arten und Ausprägungsgrade einer Hörschädigung.

Eine Hörschädigung kann leicht-, mittel- bis hochgradig ausgeprägt sein, bis zum vollständigen Verlust des Gehörs.

Abhängig davon, an welcher Stelle die Reizweiterleitung des Schalles gestört ist, unterscheidet man verschiedene Arten einer Hörschädigung.

 

Schallleitungsschwerhörigkeit

 

Die Ohrmuschel nimmt die Schallwellen auf und leitet sie durch den Gehörgang bis zum Trommelfell. Das Trommelfell ist die Grenze von Außen- und Mittelohr. Es beginnt zu schwingen und überträgt diese Schwingungen auf die Gehörknöchelchenkette (Hammer, Amboss und Steigbügel), die im luftgefüllten Mittelohr sind.

Können sich die Schallwellen nicht frei durch das Außen- oder Mittelohr bewegen, spricht man von einer Schallleitungsschwerhörigkeit.

 

Schallempfindungsschwerhörigkeit

 

Die Schallempfindungsschwerhörigkeit betrifft das Innenohr.

Über das letzte Gehörknöchelchen, den Steigbügel, werden die Schallwellen in das flüssigkeitsgefüllte Innenohr übertragen. In der Hörschnecke (Cochlea) sitzen die Hörsinneszellen (Haarzellen), die mit der Flüssigkeit bewegt werden, ähnlich wie Algen am Meeresboden, die sich in der Wasserströmung wiegen. Diese Bewegungen der verschiedenen Haarzellen lösen elektrische Impulse aus, die durch die Nervenbahnen zum Gehirn weitergeleitet werden.

Sind Haarzellen geschädigt, z.B. abgeknickt, verklebt oder fehlen ganz, können die Schallwellen nur verzerrt, unvollständig oder gar nicht übertragen werden. Diese lückenhaften oder fehlenden Signale beeinträchtigen die Wahrnehmung von Sprache und Geräuschen. Es liegt eine Schallempfindungsschwerhörigkeit vor.

 

Bei diesen beiden Arten einer Hörschädigung (Schallleitungsschwerhörigkeit und Schallempfindungsschwerhörigkeit) spricht man von einer peripheren Hörschädigung.
Eine periphere Hörschädigung kann meistens mit Hörtechnik versorgt und das Verstehen von Sprache somit verbessert werden.

 

Gehörlosigkeit

 

Von Gehörlosigkeit oder Taubheit spricht man, wenn eine Person keine oder nur stark eingeschränkt Töne und Geräusche wahrnehmen kann.

Als gehörlos werden diejenigen Menschen bezeichnet, die ohne Gehör oder nur mit einem geringen Restgehör geboren wurden oder das Gehör noch vor Abschluss der Lautsprachentwicklung verloren haben. Die Lautsprache kann daher nicht auf natürlichem Weg erlernt werden. Für Außenstehende kann ihre Sprechweise daher oft fremd klingen und kann schwer zu verstehen sein.

Das sogenannte „Mundablesen“ führt häufig zu Missverständnissen, denn nur etwa 30% kann abgesehen, aber 70% muss erraten werden.

Gehörlose galten jahrhundertelang als „Taubstumm“. Das Wort gehörlos entstand erst nach der Einführung der allgemeinen Schulbildung für taube Kinder im letzten Viertel des 18. Jahrhunderts als Bezeichnung für einen Taubstummen. In der Öffentlichkeit werden Gehörlose aber immer noch fälschlicherweise oft als „Taubstumme“ bezeichnet. Dies kann man sowohl in den Medien, als auch bei Umfragen in der Bevölkerung beobachten.

„Untereinander verständigen sich Gehörlose in Deutschland in der Regel in der Deutschen Gebärdensprache. Die Gebärdensprache ermöglicht Gehörlosen eine entspannte und verlässliche Kommunikation. Diese Sprache ist aber noch mehr: Sie bildet die Grundlage einer eigenen Sprachgemeinschaft und Kultur, zu der sich auch Hörende, die die Gebärdensprache beherrschen, zugehörig fühlen.“ (Quelle: GMU)

 

Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS)

 

Es kommt vor, dass das Hören organisch gut funktioniert, also keine periphere Hörschädigung vorliegt, Sprache aber trotzdem nicht ausreichend gut verstanden oder wahrgenommen werden kann. Hierbei können Teilbereiche der auditiven Verarbeitung oder Wahrnehmung gestört sein. Sind drei oder mehr dieser Teilbereiche betroffen, spricht man von einer Auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS).

 

Teilbereiche der auditiven Verarbeitung und Wahrnehmung:

 

  • Verstehen von normallauter und leiser Umgangssprache
  • Selektives Hören (Sprachverstehen im Störschall)
  • Dichotisches Hören (Verstehen von zwei gleichzeitig gesprochenen Sprachsignalen)
  • Auditive Merkfähigkeit
  • Phonematische Differenzierung und Lautdiskrimination (Unterscheidung verschiedener Laute (b-p, g-k, d-t) und deren Einordnung in Wörter)

 

Zeigen sich im Alltag, zu Hause oder in der Schule Probleme in verschiedenen Teilbereichen, ist es sinnvoll, eine umfangreiche Hörüberprüfung vorzunehmen. Diese kann in einer HNO-Praxis wohnortnah oder in einer HNO-Klinik gemacht werden.

Auch die Pädagogisch-audiologische Beratungsstelle ist hier mit ihrem pädagogisch geschulten Personal eine geeignete Anlaufstelle.