Hermann-Schafft-Schule

Praxistipps

Schülerinnen und Schüler mit einer Hörschädigung können Schulen besuchen, die auf den Förderschwerpunkt Hören spezialisiert sind, oder auch allgemeine Schulen.

Bedingt durch ihre Hörschädigung haben sie andere Lernvoraussetzungen als ihre gleichaltrigen Mitschülerinnen und Mitschüler.

Meist gelingt ihnen das Zuhören und Verstehen nicht „nebenbei“. Sie müssen sehr viel mehr Konzentration aufbringen, um dem Unterricht zu folgen, der vorwiegend durch gesprochene Sprache getragen wird. Daher entstehen häufig Unsicherheiten, Missverständnisse oder Lücken (oft ohne dass dies bemerkt wird), die aufgearbeitet werden müssen. Das bedeutet einen erhöhten Arbeitsaufwand für Schülerinnen und Schüler mit einer Hörschädigung.

Daher sind Schülerinnen und Schüler mit einer Hörschädigung neben einer optimierten Raumakustik und der sächlichen Ausstattung mit Zusatzgeräten auf besondere Maßnahmen im Unterricht angewiesen, um möglichst barrierefrei lernen zu können.

 

„Top 10“ der Praxistipps

 

  • hörgeschädigtenspezifische Klassenraumgestaltung (Sitzplatz, Licht, Raumakustik)
  • situationsbezogener Einsatz der individuellen Hör- und Zusatztechnik
  • konsequente Visualisierung von Unterrichtsinhalten
  • klare, deutliche Sprache
  • Sprachverstehen sicherstellen (Blickkontakt, Lehrkraftecho, störschallreduzierte Unterrichtsatmosphäre)
  • strukturierte Arbeitsaufträge formulieren und absichern
  • regelmäßige Hörpausen (z.B. Einzelarbeit) einplanen
  • Sensibilisierung der Mitschülerinnen und Mitschüler
  • bei Bedarf Nachteilsausgleich gewähren
  • Kooperation mit dem üBFZ Hören/ Beratungsangebote des üBFZs wahrnehmen

 

Welche Maßnahmen für einzelne Schülerinnen/ Schüler mit einer Hörschädigung sinnvoll und machbar sind, muss individuell entschieden werden. Hierzu beraten die Förderschullehrkräfte der Hermann-Schafft-Schule, die in den vorbeugenden Maßnahmen arbeiten.