
Die Würde des Menschen ist unantastbar
§ 1 der Grundrechte hat gleichermaßen für Kinder und Erwachsene Gültigkeit.
Damit Kinder gut zu erwachsenen Personen heranreifen können, sind sie auf die Unterstützung, die Fürsorge und den Schutz durch Erwachsene angewiesen. Alle Erwachsenen tragen gleichermaßen die Verantwortung dafür, dass dies gelingt.
In der UN-Kinderrechtskonvention verweisen insbesondere zwei Artikel auf die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern:
- Artikel 3 – Dem Wohl des Kindes kommt eine besondere Bedeutung zu.
- Artikel 19 – Kinder sind vor Gewaltanwendung, Misshandlung und Verwahrlosung zu schützen.
Wie hinreichend bekannt ist, gelingt der Schutz des Kindes leider nicht in jedem Fall.
Auch Schule ist laut Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) verpflichtet, zum Schutz der ihr anvertrauten Kinder beizutragen und somit das Kindeswohl zu gewährleisten.
Die Verantwortung der Schule zum Schutz der Kinder bezieht sich hier auf 2 Bereiche:
Kindeswohlgefährdung
Schulen sind verpflichtet bei Bekanntwerden einer Kindeswohlgefährdung zu handeln.
Hier unterstützt der Handlungsleitfaden zum Kinderschutz des Staatl. Schulamts.
Schutzkonzept
Schulen sind verpflichtet zum Schutz vor Übergriffen innerhalb des Systems Schule ein Schutzkonzept zu erstellen.
Die HSS befindet sich in dem Prozess und bindet Eltern / Erziehungsberechtigte sowie Schülerinnen und Schüler in die Entwicklung mit ein.
Schulische Ansprechpartnerinnen zu diesem Thema sind:

Diana Anacker
Tel.: 05681 7708-22
E-Mail: diana.anacker@hss-homberg.de

Bianca Rüter
Tel.: 05681 7708-42
E-Mail: bianca.rueter@hss-homberg.de
Beide sind auch unter der Mailadresse kinderschutztandem@hss-homberg.de zu erreichen.